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Infodatenbank / Rechtlexikon |
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| Derzeit befinden sich 1.189 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert. |
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| Fahrzeugführer/ Haftung |
Fahrzeugführer/ Haftung
Wird beim Betrieb eines Kraftfahrzeugs ein Mensch verletzt oder getötet oder eine Sache beschädigt, so haftet neben dem Halter auch der Fahrzeugführer (Fahrer) für den Schaden.
Die schadensverursachende Handlung muss vom Fahrzeugführer tatsächlich verschuldet sein.
Das Verschulden wird zunächst vermutet, der Fahrer hat jedoch die Möglichkeit der Widerlegung.
Praxistipp:
Der Fahrzeugführer und die Kfz - Haftpflichtversicherung sind Gesamtschuldner, d.h. der Geschädigte kann die Schadensersatzleistung von jedem der beiden Gesamtschuldner nach seinem Belieben fordern, wobei er die Leistung nur einmal beanspruchen kann.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Abrechnung auf Neuwagenbasis
Fahrzeughalter/ Haftung
Mitverschulden
Nutzungsausfallentschädigung
Schadensersatz
Schmerzensgeld
Ratgeber:
Verkehrsunfall Teil 1
Verkehrsunfall Teil 2
Verkehrsunfall Teil 3 |
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