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Fahrzeughalter/ Haftung
Fahrzeughalter/ Haftung

Halter eines Kraftfahrzeuges ist, wer es für eigene Rechnung in Gebrauch hat und die tatsächliche Verfügungsgewalt darüber besitzt, wobei das Eigentum des Fahrzeuges zwar als Anhaltspunkt dient aber nicht entscheidend ist.

Der Fahrzeughalter haftet aus der Betriebsgefahr des Fahrzeuges, also für Gefahren, die sich typischerweise aus dem Betrieb eines Kraftfahrzeuges ergeben. Die Haftung ist summenmäßig begrenzt und umfasst kein Schmerzensgeld.

Auch die unentgeltliche Beförderung von Personen kann eine Halterhaftung auslösen.

Eine Haftung ist jedoch ausgeschlossen, wenn der zu ersetzende Schaden durch höhere Gewalt verursacht wurde (z.B. Erdrutsch, Sturm, etc.).

siehe hierzu auch:

Lexikon:

Betriebsgefahr
Fahrzeughalter/ Haftung/ Schwarzfahrt
Mitverschulden
Schadensersatz
Schadensersatz/ psychischer Schaden
Verkehrsunfall/ Personenschaden

Ratgeber:

Verkehrsunfall Teil 1
Verkehrsunfall Teil 2
Verkehrsunfall Teil 3


 
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