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Feststellung der Vaterschaft
Feststellung der Vaterschaft

Die Feststellung der Vaterschaft ist ein gerichtliches Verfahren zur Begründung der Vaterschaft eines Kindes, wenn diese nicht anerkannt oder auf Grund einer Ehe mit der Mutter nur vermutet wird.

Dabei sind klageberechtigt die Mutter des Kindes und das Kind selbst.

Zuständig ist ausschließlich das Familiengericht, in dessen Bezirk das Kind seinen Wohnsitz hat.

Klagt die Mutter, ist auch das Familiengericht zuständig, in dem die Mutter ihren Wohnsitz hat.

Praxistipp:
Weigert sich der vermutliche Vater an dem Beweisverfahren durch die Duldung einer Blutentnahme mitzuwirken, wird die Untersuchung durch eine Zwangsvorführung durchgeführt.

siehe hierzu auch:

Lexikon:

Vaterschaftsanerkennung
Vaterschaftsanfechtung


 
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