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Feststellungsklage/ vorbeugende
Feststellungsklage/ vorbeugende

Die vorbeugende Feststellungsklage ist eine besondere Form der Feststellungsklage im Verwaltungsrecht.

Sie zielt ab auf die gerichtliche Feststellung, dass die Verwaltung zur Vornahme einer bestimmten Handlung (z.B. Erlass eines Verwaltungsaktes) nicht berechtigt ist.

Das Feststellungsinteresse (sei es in rechtlicher, wirtschaftlicher oder auch ideeller Art) ist zu bejahen, wenn alle sonst zur Verfügung stehenden Rechtsschutzformen die Rechte des Klägers nicht schützen können.

siehe hierzu auch:

Lexikon:

Leistungsklage/ vorbeugende
Verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz


 
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