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Infodatenbank / Rechtlexikon |
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| Derzeit befinden sich 1.189 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert. |
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| Finanzdienstleistungsaufsicht |
Finanzdienstleistungsaufsicht
Die Finanzdienstleistungsaufsicht ist die Aufsichtsbehörde, die die Arbeit der Finanzdienstleistungsanbieter kontrolliert.
Die Aufsicht über das Kreditwesen, das Versicherungswesen und den Wertpapierhandel wird durch die neu eingerichtete Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wahrgenommen. Rechtsgrundlage ist das Gesetz über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
Die Bundesanstalt wird in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts geführt und hat ihren Sitz in Bonn und Frankfurt/Main.
Sie untersteht der Rechts- und Fachaufsicht des Bundesministeriums für Finanzen.
Die Organe sind der Präsident und der Verwaltungsrat.
Die Satzung wird durch Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Finanzen erlassen.
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