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Infodatenbank / Rechtlexikon |
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| Derzeit befinden sich 1.189 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert. |
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| Fixgeschäft |
Fixgeschäft
Ein Fixgeschäft ist ein gegenseitiger Vertrag, bei dem vereinbart ist, dass die Leistung einer Vertragspartei genau zu einer bestimmten Zeit oder innerhalb einer bestimmten Frist bewirkt werden soll.
Beim sogenannten absoluten Fixgeschäft
ist die Einhaltung der Leistungszeit ist derart wesentlich, dass eine verspätete Leistung keine Erfüllung mehr darstellen kann, z.B. Reisevertrag.
Bei Nichteinhaltung der Frist entsteht ein Schadensersatzanspruch.
Beim sogenannten relativen Fixgeschäft
führt die Nichteinhaltung der Leistungszeit zu einem Rücktrittsrecht des Gläubigers.
Ob ein absolutes oder ein relatives Fixgeschäft vorliegt, ist gegebenenfalls durch Auslegung der Vereinbarungen zu ermitteln.
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