Buchführungsservice  
Papierkram.net - Home/Startseite Steuerinformationen Steuerlexikon Rechtlexikon
Suche:
News
Lexiken
 
papierkram
 
weitere Lexiken
 
Altersvorsorge
 
newsletter
eintragen austragen
       
Infodatenbank / Rechtlexikon

Derzeit befinden sich 1.189 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert.
 
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z





Fortsetzungserkrankung
Fortsetzungserkrankung

Unter dem Begriff der Fortsetzungserkrankung versteht man eine erneut zur Arbeitsunfähigkeit führende Erkrankung des Arbeitnehmers an demselben Leiden.

Grundsätzlich ist der Arbeitgeber im Falle der Erkrankung des Arbeitnehmers verpflichtet, den Lohn für maximal sechs Wochen fortzuzahlen. Handelt es sich bei der erneuten Krankheit des Arbeitnehmers jedoch um eine sogenannte Fortsetzungserkrankung, wird der Arbeitgeber nach sechs Wochen von seiner Lohnfortzahlungspflicht befreit.

Der sechswöchige Anspruch entsteht erst dann wieder von neuem:

wenn der Arbeitnehmer vor seiner erneuten Erkrankung mindestens sechs Monate gearbeitet hat
oder seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Krankheit ein Zeitraum von zwölf Monaten vergangen ist.
siehe hierzu auch:

Lexikon:

Arbeitsunfähig erkrankter Arbeitnehmer
Entgeltfortzahlung
Wiederholungserkrankung


 
papierkram.net
 
eXTReMe Tracker