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Infodatenbank / Rechtlexikon |
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| Fortsetzungserkrankung |
Fortsetzungserkrankung
Unter dem Begriff der Fortsetzungserkrankung versteht man eine erneut zur Arbeitsunfähigkeit führende Erkrankung des Arbeitnehmers an demselben Leiden.
Grundsätzlich ist der Arbeitgeber im Falle der Erkrankung des Arbeitnehmers verpflichtet, den Lohn für maximal sechs Wochen fortzuzahlen. Handelt es sich bei der erneuten Krankheit des Arbeitnehmers jedoch um eine sogenannte Fortsetzungserkrankung, wird der Arbeitgeber nach sechs Wochen von seiner Lohnfortzahlungspflicht befreit.
Der sechswöchige Anspruch entsteht erst dann wieder von neuem:
wenn der Arbeitnehmer vor seiner erneuten Erkrankung mindestens sechs Monate gearbeitet hat
oder seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Krankheit ein Zeitraum von zwölf Monaten vergangen ist.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Arbeitsunfähig erkrankter Arbeitnehmer
Entgeltfortzahlung
Wiederholungserkrankung |
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