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Infodatenbank / Rechtlexikon |
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| Derzeit befinden sich 1.189 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert. |
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| Fürsorgepflicht/ Arbeitsrecht |
Fürsorgepflicht/ Arbeitsrecht
Die Fürsorgepflicht ist eine Nebenpflicht des Arbeitgebers aus dem Arbeitsverhältnis. Sie ist nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt
Sie beginnt mit der Anbahnung des Arbeitsverhältnisses und besteht auch noch nach der Beendigung fort (z.B. Ausstellen eines korrekten Arbeitszeugnisses). Die Fürsorgepflicht beinhaltet unter anderem drei Pflichten:
Die Pflicht Schutzmaßnahmen einzurichten: Der Arbeitgeber hat den Arbeitsplatz so einzurichten, dass der Arbeitnehmer keine Schäden an Gesundheit oder Eigentum erleidet.
Die Pflicht des Schutzes der Persönlichkeit: Der Arbeitgeber hat die Persönlichkeit des Arbeitnehmers zu achten und vor Eingriffen zu schützen (z.B. Schutz vor Mobbing oder sexueller Belästigung).
Die Gleichbehandlungspflicht: Die Gleichbehandlungspflicht verbietet dem Arbeitgeber willkürliche Schlechter- oder Besserstellung einzelner Arbeitnehmer gegenüber anderen Arbeitnehmern in vergleichbarer Lage.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Arbeitszeugnis
Mobbing
Ratgeber:
Arbeitsvertrag Teil 1
Arbeitsvertrag Teil 2 |
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