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Infodatenbank / Rechtlexikon |
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| Derzeit befinden sich 1.189 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert. |
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| Garantie |
Garantie
Vertragliche Übernahme einer Einstandspflicht zur Sicherung eines künftigen Risikos.
Bei Garantien wird unterschieden zwischen:
selbstständigen Garantieverträgen
unselbstständigen Garantien
Der selbstständige Garantievertrag ist unabhängig vom Bestand der gesicherten Schuld (z. B. Kaufvertrag, Werkvertrag, Kreditvertrag).
Er ist im Bürgerlichen Gesetzbuch nicht gesondert geregelt.
Unselbstständige Garantien dienen lediglich der Erweiterung bestehender Gewährleistungsrechte.
Diese Ausweitung kann sich darauf beschränken, dass:
eine Sache nicht nur eine bestimmte Eigenschaft bei Übergabe hatte, sondern auch behält (Haltbarkeitsgarantie).
der Hersteller auch gegenüber dritten Personen haftet (Beschaffenheitsgarantie).
Zu unselbstständigen Garantie finden sich gesetzliche Regelungen im Kaufrecht (§§ 443, 477 BGB) und im Werkvertragsrecht (§ 639 BGB).
Sie werden vom Garantiegeber in der Regel auf einen gewissen Zeitraum begrenzt.
Praxistipp:
Wer als Unternehmer Waren an Verbraucher verkauft, ist nicht verpflichtet, eine Garantie auf seine Waren zu geben. Er muss aber für Sachmängel haften, die bei Übergabe der Kaufsache bestanden haben (Gewährleistung).
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Kaufvertrag/ Gewährleistung
Garantievertrag
Gewährleistung
Unternehmer
Verbraucher
Werbung/ Haftung
Ratgeber:
Verbraucherrecht Teil 1
Verbraucherrecht Teil 2
Norm:
§ 443 BGB
§ 477 BGB
§ 639 BGB |
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