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Gebietskörperschaft
Gebietskörperschaft

Die Gebietskörperschaft ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, deren Hoheitsbereich durch einen räumlich abgegrenzten Teil des Staatsgebietes bestimmt wird.

Im Gegensatz dazu stehen Körperschaften des öffentlichen Rechts, die durch Mitgliedschaft gebildet werden (z.B. Universitäten).

Die Mitgliedschaft in einer Gebietskörperschaft ergibt aus dem Wohnsitz im Gebiet der Körperschaft.

Die wichtigsten Gebietskörperschaften sind:

Die Gemeinden:
Die Gemeinden sind berechtigt alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft eigenverantwortlich zu erfüllen, unterliegen aber der Rechtsaufsicht des Staates.
Die Gemeinden verfügen über eine Verfassung (Gemeindeordnung, Kommunalordnung) und eine gewählte Vertretung (Gemeinderat, Stadtrat).
Der Gemeindeverband:
Die Gemeindeverbände erfüllen überörtliche Aufgaben. Auch sie haben eine Verfassung (Landkreisordnung) und gewählte Vertreter (Kreise bzw. kreisfreien Gemeinden).
Die sogenannten höheren Gemeindeverbände erfüllen Aufgaben, die auf ein bestimmtes Gebiet begrenzt sind ( Landschaftsverband, Landeswohlfahrtsverband).
Schließen sich mehrere Gemeindeverbände zur Erfüllung einer gemeinsamen Aufgabe zusammen liegt ein Zweckverband vor.


 
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