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Infodatenbank / Rechtlexikon |
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| Derzeit befinden sich 1.189 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert. |
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| Gebührenstreitwert |
Gebührenstreitwert
Der Gebührenstreitwert ist der Gegenstandswert des Prozesses, nach dem sich die Berechnung der Gerichtskosten und Anwaltsgebühren richtet, auch Kostenstreitwert genannt.
Bei einer Zahlungsklage entspricht der Gebührenstreitwert dem Wert der geltend gemachten Forderung. Nebenforderungen, insbesondere der Zinsanspruch, sind nicht zu berücksichtigen.
Beispiele:
Bei einer Herausgabeklage entspricht der Gegenstandswert dem Verkehrswert der Sache oder dem Grundstück.
Für die Kündigungs- oder Räumungsklage eines Miet- oder Pachtverhältnisses ist der Jahresmietzins zu Grunde zu legen.
Bei einer Klage auf Mietzinszahlung zählt nur die Höhe des rückständigen Mietzinses.
Bei einer Unterhaltsklage entspricht der Gegenstandswert dem Jahresbetrag des geforderten, monatlichen Unterhalts. Begehrt der Kläger die Unterhaltszahlungen für weniger als ein Jahr, so ist der tatsächlich geforderte Betrag maßgeblich. Gleichzeitig geltend gemachte Unterhaltsrückstände werden zu dem Jahresbetrag hinzuaddiert. Stichtag zur Berechnung der Unterhaltsrückstände ist die Anhängigkeit der Klage bzw. des Prozesskostenhilfeantrages.
Der Gegenstandswert einer Ehescheidung beträgt das dreifache monatliche Nettoeinkommen der Parteien, mindestens aber 2.000 EUR. Dabei ist das Durchschnittseinkommen der letzten drei Monate zu Grunde zu legen. Das Weihnachts- und Urlaubsgeld ist auf ein monatliches Entgelt umzurechnen und so zu berücksichtigen.
Der Streitwert des Versorgungsausgleichs entspricht dem Jahreswert der zu übertragenden Versorgungsanwartschaften, mindestens aber 500 EUR.
Der Streiwert einer Kündigungsschutzklage in Arbeitsrechtssachen beträgt das dreifache des Bruttoeinkommens.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Kostenfestsetzungsverfahren
Rechtsmittelstreitwert
Streitgegenstand
Zuständigkeitsstreitwert
Ratgeber:
Anwaltskosten Teil 1
Anwaltskosten Teil 2 |
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