|
|
| |
| papierkram |
|
|
|
|
|
|
|
| |
| weitere Lexiken |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
| |
| Altersvorsorge |
|
|
|
|
| |
| newsletter |
|
|
|
|
|
 |
 |
Infodatenbank / Rechtlexikon |
|
| Derzeit befinden sich 1.189 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert. |
| |
| Gegenvorstellung |
Gegenvorstellung
Die Gegenvorstellung ist ein formloser Rechtsbehelf gegen ein Verhalten oder Unterlassen der Behörde.
Es ist der Antrag eines Bürgers an die Behörde, die den Bescheid erlassen hat, diesen noch einmal zu überprüfen. Über die Gegenvorstellung entscheidet die Stelle, die auch den Bescheid erlassen hat. Es besteht kein Anspruch auf eine sachliche Verbescheidung.
Praxistipp:
Wenn die Gegenvorstellung an die Aufsichtsbehörde gerichtet ist, handelt es sich um eine Fachaufsichtsbeschwerde.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Dienstaufsichtsbeschwerde
Fachaufsichtsbeschwerde
Petition |
|
|