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Geldwäsche
Geldwäsche

Geldwäsche ist eine Straftat. Wegen Geldwäsche wird bestraft, wer vermögenswerte Sachen und Rechte, die aus einem Verbrechen oder einem Vergehen stammen, die gewerbsmäßig oder vom Mitglied einer zur Begehung solcher Taten verbundenen Bande begangen worden sind, verbirgt oder deren Herkunft verschleiert.

Praxistipp:
Um die Geldwäsche zu erschweren und zu bekämpfen, sind Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsunternehmen verpflichtet, bei der Annahme und Abgabe von Beträgen ab 15.000 Euro den Kunden zu identifizieren.

siehe hierzu auch:

Norm:

§ 261 StGB


 
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