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Infodatenbank / Rechtlexikon |
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| Derzeit befinden sich 1.189 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert. |
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| Gericht der Hauptsache |
Gericht der Hauptsache
Gericht, bei dem die Hauptsache, also der eigentliche Rechtsstreit, zu verhandeln ist.
Das Hauptsacheverfahren ist das eigentliche Klageverfahren, dass von dem Nebenverfahren (Verfahren zum vorläufigen Rechtsschutz) zu unterscheiden ist.
Der Begriff wird im Bereich des vorläufigen Rechtsschutzes verwendet. Hier ist für die vorläufigen Entscheidungen sowohl im Zivil-, als auch im Verwaltungsprozess das Gericht zuständig, dass auch die instanzbeendende Entscheidung zu treffen hat.
Ist die Hauptsache noch nicht anhängig, ist jedes Gericht, das für die Hauptsache zuständig wäre, auch für das Nebenverfahren zuständig.
Ist die Hauptsache bereits anhängig, so ist Gericht der Hauptsache das Gericht, bei dem die Hautsache zum Zeitpunkt des Antrags auf vorläufigen Rechtsschutz schwebt.
Ist in der Hauptsache bereits ein Rechtsmittel eingelegt, so geht auch die Zuständigkeit für den einstweiligen Rechtsschutz auf dieses Rechtsmittelgericht über.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Arrestverfahren
Einstweilige Anordnung
Einstweilige Verfügung
Erledigung der Hauptsache
Verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz
Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsrecht
Zivilprozess
Zuständigkeit/ instanziell
Zuständigkeit/ örtlich
Zuständigkeit/ sachlich
Norm:
§ 80 VwGO
§ 80a VwGO
§ 123 VwGO
§ 919 ZPO
§ 937 ZPO |
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