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Gerichtsstand
Gerichtsstand

Der Gerichtsstand bezeichnet das örtlich zuständige Gericht eines Rechtsstreits.

Der allgemeine Gerichtsstand ist das Gericht in dem Bezirk, in dem der Beklagte seinen Wohnsitz hat.

Die Zuständigkeit eines Gerichts kann grundsätzlich auch aufgrund einer ausdrücklichen oder konkludenten Vereinbarung der Parteien festgelegt werden (sogenannte Gerichtsstandsvereinbarung).

siehe hierzu auch:

Lexikon:

Gerichtsstandsvereinbarung


 
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