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Infodatenbank / Rechtlexikon |
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| Derzeit befinden sich 1.189 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert. |
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| Gerichtsverfassung |
Gerichtsverfassung
Regelung von Aufbau, Abgrenzung, Zuständigkeiten und Zusammenarbeit der verschiedenen Gerichtsbarkeiten.
Die Gerichtsverfassung ist für einen Großteil der ordentlichen Gerichtsbarkeit, nämlich die streitige Zivilgerichtsbarkeit und die Strafgerichtsbarkeit im Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) niedergelegt.
Darin sind unter anderem geregelt:
Aufbau der ordentlichen Gerichtsbarkeit
Zuständigkeit der Gerichte in Zivil- und Strafsachen
Zuständigkeit und Besetzung der einzelnen Spruchkörper (Kammern und Einzelrichter)
Aufgaben der Staatsanwaltschaft, der Geschäftsstellen und der Gerichtsvollzieher
Regelungen für die ordentliche Gerichtsbarkeit finden sich aber auch im Deutschen Richtergesetz (DRiG), im Rechtspflegergesetz (RPflG) und im Gesetz über die Freiwillige Gerichtsbarkeit (FGG).
Die Gerichtsverfassung der anderen Gerichtsbarkeiten sind im Grundgesetz (Art. 92 - 104 GG) und den einzelnen Gerichtsordnungen enthalten (Arbeitsgerichtsgesetz, Bundesverfassungsgerichtsgesetz, Finanzgerichtsordnung, Sozialgerichtsgesetz, Verwaltungsgerichtsordnung, FGG).
Dem GVG kommt eine besondere Bedeutung innerhalb der Gerichtsverfassung zu, da in den Gerichtsordnungen häufig auf Regelungen im GVG verwiesen wird.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Arbeitsgerichtlicher Rechtsstreit
Bundesverfassungsgericht
Finanzgericht
Freiwillige Gerichtsbarkeit
Gerichtsvollzieher
Grundgesetz (GG)
Ordentliche Gerichtsbarkeit
Staatsanwaltschaft
Verwaltungsrechtsweg
Norm:
§ 1 GVG |
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