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Infodatenbank / Rechtlexikon |
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| Derzeit befinden sich 1.189 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert. |
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| Gesamtschuld |
Gesamtschuld
Als Gesamtschuld bezeichnet man die Mehrheit von Schuldnern eines Gläubigers aus demselben Rechtsgrund.
Der Gläubiger kann die Leistung nach seinem Belieben von jedem Schuldner ganz oder teilweise - jedoch nur einmalig - verlangen.
Befriedigt einer der Schuldner den Gläubiger (z.B. durch Zahlung des Schadensersatzes), findet ein Ausgleich zwischen den anderen Schuldnern im Innenverhältnis statt.
Die Gesamtschuld kann:
durch Gesetz (z.B. eine von mehreren begangene unerlaubte Handlung)
oder durch vertragliche Vereinbarungen entstehen.
Bis zur Erfüllung der gesamten Leistung bleiben sämtliche Schuldner dem Gläubiger verpflichtet.
siehe hierzu auch:
Norm:
§ 421 BGB
§ 426 BGB |
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