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Gesetzliche Unfallversicherung
Gesetzliche Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung dient der Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufkrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie nach deren Eintritt der Wiederherstellung der Gesundheit und Entschädigung betroffener Arbeitnehmer.

Von der Unfallversicherung ersetzt werden immer nur die Personenschäden, niemals die Sachschäden.

Träger sind die:

für den jeweiligen Gewerbezweig zuständigen Berufsgenossenschaften
staatlichen und gemeindlichen Ausführungsbehörden
Gemeindeunfallversicherung
Die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung sind allein vom Arbeitgeber zu tragen. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach:

dem Arbeitsentgelt des Versicherten
der Gefahrenstufe,
der Praxis
den Ausgaben des Unfallversicherungsträgers im letzten Jahr (Umlageverfahren).
siehe hierzu auch:

Lexikon:

Arbeitsunfall
Arbeitsunfall/ Berufskrankheit
Arbeitsunfall/ Haftungsbeschränkung
Arbeitsunfall/ Wegeunfall

Norm

§§ 1 ff. SGB VII


 
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