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Infodatenbank / Rechtlexikon |
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| Derzeit befinden sich 1.189 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert. |
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| Gewohnheitsrecht |
Gewohnheitsrecht
Verbindliches Recht, welches nicht aufgrund eines formellen hoheitlichen Verfahrens entstanden ist.
Gewohnheitsrecht entsteht nur unter engen Voraussetzungen.
Der Rechtssatz muss:
in einer Rechtsordnung über einen lang andauernden Zeitraum tatsächlich angewandt worden sein
als rechtmäßig anerkannt sein
Gewohnheitsrecht dient vor allem der Ausfüllung bestehender Gesetzeslücken.
Es ist in gleicher Weise verbindlich wie geschriebenes Recht.
Im Strafrecht sind gewohnheitsrechtliche Regelungen, die strafbegründend oder strafschärfend wirken würden, aufgrund des im Grundgesetz verankerten Grundsatzes "nulla poena sine lege" unzulässig.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Nulla poena sine lege
Richterrecht
Strafrecht |
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