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Infodatenbank / Rechtlexikon |
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| Derzeit befinden sich 1.189 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert. |
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| Girovertrag |
Girovertrag
Ein Girovertrag ist ein Vertrag zwischen einer Bank und einem Kunden, in dem sich die Bank verpflichtet, laufende Geschäfte des Girokontos, wie beispielsweise Überweisungen, zu führen.
Die entsprechende gesetzliche Regelung enthält keine Legaldefinition des Girovertrages, sondern regelt nur innerhalb des Girovertrages die grundlegenden rechtlichen Vertragspflichten des Kreditinstitutes.
Das Kreditinstitut hat demnach innerhalb des Girovertrages die Pflichten:
für den Kunden ein Konto einzurichten
eingehende Zahlungen auf dem Konto gutzuschreiben
abgeschlossene Überweisungsverträge zu Lasten des Kontos abzuwickeln
Einzelheiten des Zahlungsverkehrs müssen mit dem Kunden besonders vereinbart werden.
Eingegangene Überweisungsbeträge hat das Kreditinstitut dem Kunden innerhalb der vereinbarten Frist, sonst innerhalb eines Bankgeschäftstages, gutzuschreiben.
Mit der Gutschrift erwirbt der Kunde einen Anspruch auf Zahlung gegen die Bank.
Praxistipp:
Neuerdings gelten die durch das Überweisungsgesetz eingeführten neuen Rechtsvorschriften auch für inländische Überweisungen und Überweisungen in ein Nicht-EU-Land.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Anderkonto
Auftrag
Bargeldloser Zahlungsverkehr/ Haftung
Dispositionskredit
Gemeinschaftliche Bankkonten
Kreditinstitut
Schuldrecht
Überweisung
Zahlungsvertrag
Norm:
§ 676f BGB |
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