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Infodatenbank / Rechtlexikon |
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| Derzeit befinden sich 1.189 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert. |
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| Gläubiger |
Gläubiger
Natürliche oder juristische Person, die aus einem Schuldverhältnis berechtigt ist, eine Leistung zu fordern.
Die Leistung kann auch in einem Unterlassen bestehen.
Gegenstück ist der Schuldner. Das ist derjenige, von dem der Gläubiger eine Leistung fordern kann.
Verletzt der Schuldner seine Leistungspflicht, können dem Gläubiger neben oder anstelle der Leistung weitere Rechte zustehen (z. B. Rücktritt, Schadensersatz).
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Gläubigerverzug
Hauptleistungspflichten
Juristische Person
Rücktritt/ zivilrechtlicher
Schadensersatzpflicht im Schuldrecht
Schuldner
Schuldrecht
Norm:
§ 241 BGB |
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