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Haftpflicht
Haftpflicht

Gesetzliche Verpflichtung zum Schadensersatz wegen einer unerlaubten Handlung.

Zu unterscheiden sind:

Verschuldenshaftung
Gefährdungshaftung
Grundsätzlich besteht eine Haftpflicht nur für denjenigen, der die schädigende Handlung zu verschulden hat: Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet (§ 823 Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch, BGB).

In Ausnahmefällen besteht jedoch auch eine verschuldensunabhängige Haftung, die damit begründet wird, dass die betreffende Person eine bestimmte Gefahr begründet (z. B. Halten eines Tieres oder eines Kraftfahrzeuges).

Praxistipp:
Gegen die meisten Risiken einer Haftpflicht kann man sich versichern, beispielsweise durch eine Privathaftpflichtversicherung. Für bestimmte Haftungsrisiken ist sogar eine Versicherung vorgeschrieben (z. B. Halten eines Kfz).


siehe hierzu auch:

Lexikon:

Amtshaftung
Billigkeitshaftung
Delikt
Deliktsfähigkeit
Gefährdungshaftung
Haftung des Arbeitnehmers
Haftungsbeschränkungen
Haftung für Kinder
Haftung von Kindern
Haftungsbeschränkungen
Privathaftpflichtversicherung
Halter eines Kfz
Schadensersatz
Schmerzensgeld
Tierhalterhaftung
Verkehrssicherungspflicht
Verschuldenshaftung

Norm:

§ 823 BGB


 
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