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Halter eines Kfz
Halter eines Kfz

Halter eines Kraftfahrzeuges ist, wer das Fahrzeug für eigene Rechnung gebraucht und die tatsächliche Verfügungsgewalt darüber besitzt. Dies muss nicht zwangsläufig derjenige sein, auf den das Kfz zugelassen ist.

Auf die Eigentumsverhältnisse kommt es nicht an (Bsp.: Halter ist der Sohn, dem der Vater für das Studium ein Kfz zur Verfügung gestellt hat).

Der Halter haftet unabhängig von seinem Verschulden und dem Verschulden des Fahrers für Schäden, die beim Betrieb des Kraftfahrzeuges verursacht wurden.

siehe hierzu auch:

Lexikon:

Betriebsgefahr
Fahrzeughalter/ Haftung

Ratgeber:

Verkehrsunfall Teil 1
Verkehrsunfall Teil 2
Verkehrsunfall Teil 3


 
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