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Infodatenbank / Rechtlexikon |
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| Derzeit befinden sich 1.189 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert. |
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| Halter eines Kfz |
Halter eines Kfz
Halter eines Kraftfahrzeuges ist, wer das Fahrzeug für eigene Rechnung gebraucht und die tatsächliche Verfügungsgewalt darüber besitzt. Dies muss nicht zwangsläufig derjenige sein, auf den das Kfz zugelassen ist.
Auf die Eigentumsverhältnisse kommt es nicht an (Bsp.: Halter ist der Sohn, dem der Vater für das Studium ein Kfz zur Verfügung gestellt hat).
Der Halter haftet unabhängig von seinem Verschulden und dem Verschulden des Fahrers für Schäden, die beim Betrieb des Kraftfahrzeuges verursacht wurden.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Betriebsgefahr
Fahrzeughalter/ Haftung
Ratgeber:
Verkehrsunfall Teil 1
Verkehrsunfall Teil 2
Verkehrsunfall Teil 3 |
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