Buchführungsservice  
Papierkram.net - Home/Startseite Steuerinformationen Steuerlexikon Rechtlexikon
Suche:
News
Lexiken
 
papierkram
 
weitere Lexiken
 
Altersvorsorge
 
newsletter
eintragen austragen
       
Infodatenbank / Rechtlexikon

Derzeit befinden sich 1.189 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert.
 
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z





Handwerksordnung (HandwO)
Handwerksordnung (HandwO)

Gesetzliche Regelung des Handwerksrechts.

Das Bundesgesetz dient dem Schutz und der Förderung des Handwerks als Berufsstand in der Bundesrepublik Deutschland.

Die Handwerksordnung wurde 1953 erlassen.

Sie regelt:

den Berufszugang
die Berufsbildung
die Befähigungsnachweise (Meisterprüfung)
die Aufsicht
die berufsständische Organisation (Handwerkskammer, Innung)
Praxistipp:
Handwerksberufe sind in zulassungspflichtige Gewerke, zulassungsfreie Gewerke und handwerksähnliche Gewerke getrennt. Die zu den Gruppen zugehörigen Berufsbilder sind in den Anlagen A und B zur Handwerksordnung einzeln aufgelistet.

siehe hierzu auch:

Lexikon:

Handwerksrolle
Innung
Meisterprüfung

Norm:

§ 1 HandwO


 
papierkram.net
 
eXTReMe Tracker