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Hauptverhandlung
Hauptverhandlung

In der Hauptverhandlung entscheidet das Gericht im Strafprozess über Schuld und Strafe des Angeklagten.

Während der Hauptverhandlung müssen Richter, Urkundsbeamte, Staatsanwalt, Verteidiger und Angeklagter ununterbrochen anwesend sein.

Die Leitung der Hauptverhandlung obliegt dem Vorsitzenden.

Die Hauptverhandlung lässt sich in folgende Abschnitte untergliedern:

Aufruf der Sache
Vernehmung zur Person
Verlesung des Anklagesatzes
Vernehmung des Angeklagten
Beweisaufnahme
Schlussplädoyers
Beratung und Abstimmung
Urteilsverkündung
letztes Wort des Angeklagten
siehe hierzu auch:

Lexikon:

Angeklagter
Letztes Wort des Angeklagten
Strafen

Norm:

§§ 226 ff. StPO


 
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