|
|
| |
| papierkram |
|
|
|
|
|
|
|
| |
| weitere Lexiken |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
| |
| Altersvorsorge |
|
|
|
|
| |
| newsletter |
|
|
|
|
|
 |
 |
Infodatenbank / Rechtlexikon |
|
| Derzeit befinden sich 1.189 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert. |
| |
| Hausfriedensbruch |
Hausfriedensbruch
Hausfriedensbruch ist eine Straftat, die im Strafgesetzbuch geregelt ist.
Wer
in die Wohnung,
in die Geschäftsräume
oder in das befriedete Besitztum eines anderen
oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind
eindringt begeht Hausfriedensbruch. Aber auch wer, wenn er sich ohne Befugnis in den genanten Räumen aufhält und sie auch auf Aufforderung nicht verlässt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Praxistipp:
Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.
siehe hierzu auch:
Norm:
§ 123 StGB |
|
|