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Haustürwiderrufsgeschäft
Haustürwiderrufsgeschäft

Durch Gesetz sind Verbraucher bei bestimmten Verträgen, welche an eher untypischen Orten abgeschlossen werden (z.B. an der Haus- oder Wohnungstür, am Arbeitsplatz, auf Kaffeefahrten, etc.) besonders geschützt. Ihnen steht ein besonderes Widerrufsrecht zu.

Das Widerrufsrecht besteht nur unter bestimmten Voraussetzungen:

Der Vertrag muss zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (§§ 12, 13 BGB) geschlossen worden sein
Es muss sich um einen Vertrag über eine entgeltliche Leistung handeln.
Es muss sich um eine in § 312 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 BGB genannte Situation handeln.
Um eine solche Situation handelt es sich, wenn der Verbraucher den Vertrag

aufgrund mündlicher Verhandlung mit dem Unternehmer in der Privatwohnung oder an seinem Arbeitsplatz den Vertrag,
anlässlich einer im Interesse des Unternehmers durchgeführten Freizeitveranstaltung
oder
im Anschluss an ein überraschendes Ansprechen in öffentlichenVerkehrsmitteln oder im Bereich öffentlich zugänglicher Verkehrsflächen
abgeschlossen hat.

Das Haustürgeschäft kann der Verbraucher innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen widerrufen.

Die Frist beginnt nur dann zu laufen, wenn der Verbraucher ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt worden ist.

Der Verbraucher muss deutlich auf sein Widerrufsrecht bzw. sein Rückgaberecht hingewiesen werden.

Die Widerrufsbelehrung:

ist in Textform zu erstellen
muss Namen und die Anschrift des Widerspruchsadressaten enthalten
muss einen Hinweis auf den Fristbeginn, die Form des Widerrufs, die Frist, die Entbehrlichkeit einer Begründung enthalten
ist vom Verbraucher gesondert zu unterschreiben
Wird die Belehrung erst nach Vertragsschluss mitgeteilt, beträgt die Widerspruchsfrist anstatt zwei Wochen einen Monat ab Belehrung.

Wurde der Verbraucher zu keiner Zeit über sein Widerrufsrecht belehrt, kann er ohne zeitliche Einschränkung widerrufen.


Bei einer Warenlieferung beginnt die Frist nicht vor der Ablieferung der Waren beim Empfänger.

Für einen ordnungsgemäßen Widerruf gilt es folgendes zu beachten:

Der Widerruf ist in Textform oder durch das Rücksenden der Ware zu erklären - ausreichend ist die Absendung innerhalb der Frist.
Die Benutzung des Ausdrucks "Widerruf" ist nicht erforderlich.
Das Formerfordernis der Textform ist zu beachten, ausreichend ist ein Fax oder eine E-Mail Anlage mit eingescannter Unterschrift.
Das Widerrufsrecht ist in folgenden Fällen ausgeschlossen:

wenn die mündlichen Vertragsverhandlungen am Arbeitsplatz oder der Privatwohnung nach einer Bestellung durch den Verbraucher geführt wurden
wenn die Vertragsleistungen sofort erbracht wurden und das Entgelt 40 Euro nicht übersteigt
wenn die Willenserklärung des Verbrauchers notariell beurkundet wurde
Praxistipp:
Das Haustürwiderrufsgesetz ist für Geschäfte, die im Internet getätigt werden (E-commerce) nicht anwendbar.

siehe hierzu auch:

Lexikon:

Haustürwiderrufsgeschäft/ Bestellung
Haustürwiderrufsgeschäft/ Freizeitveranstaltung
Haustürwiderrufsgeschäft/ Privatwohnung
Haustürwiderrufsgeschäft/ Verkehrsbereich

Ratgeber:

Haustürgeschäfte Teil 1
Haustürgeschäfte Teil 2

Norm:

§ 312 BGB
§ 355 BGB


 
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