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Infodatenbank / Rechtlexikon |
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| Derzeit befinden sich 1.189 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert. |
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| Hehlerei |
Hehlerei
Ein im Strafgesetzbuch geregeltes Vergehen.
Der Hehlerei strafbar macht sich,
wer eine Sache
die ein anderer
gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat
ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, oder sie absetzt oder abzusetzen hilft.
Verschaffen setzt die Verfügungsgewalt über die Sache voraus (fehlt, wenn die Sache nur aufbewahrt oder nur vorübergehend genutzt wird).
Absetzen meint die Veräußerung an Dritte.
Der Hehler wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestaft.
siehe hierzu auch:
Norm:
§ 259 StGB |
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