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Infodatenbank / Rechtlexikon |
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| Derzeit befinden sich 1.189 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert. |
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| Heimarbeit |
Heimarbeit
Heimarbeit ist die Tätigkeit einer Person, die an selbstgewählter Arbeitsstätte (z.B. in der eigenen Wohnung) allein oder mit Familienangehörigen im Auftrag eines Gewerbetreibenden oder Zwischenmeisters erwerbsmäßig arbeitet, jedoch die Verwertung der Arbeitsergebnisse den Auftraggebern überlässt. Es muss sich bei der Heimarbeit um einfache Tätigkeiten handeln.
Heimarbeiter sind aufgrund ihrer fehlenden Abhängigkeit keine Arbeitnehmer, werden jedoch im Gesetz häufig so behandelt.
Die in Heimarbeit Tätigen werden durch das Heimarbeitsgesetz (HAG) geschützt.
Ihnen steht zu:
ein besonder Kündigungsschutzrecht
ein Mindestarbeitslohn
die Sozialversicherungspflicht
Bezieht der Heimarbeiter aus der Beschäftigung seinen überwiegenden Lebensunterhalt, beträgt die Kündigungsfrist vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonates. Bei längerer Beschäftigung ist die Kündigung gestaffelt.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Arbeitnehmerähnliche Selbstständige
Norm:
§ 2 Abs. 1 HAG
§ 13 SGB III
§ 12 Abs. 2 SGB IV |
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