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Infodatenbank / Rechtlexikon |
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| Derzeit befinden sich 1.189 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert. |
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| Honorarvereinbarung beim Rechtsanwalt |
Honorarvereinbarung beim Rechtsanwalt
Freie vertragliche Regelung der Vergütung des Anwalts zwischen Mandant und Anwalt.
Die Vergütung, die ein Rechtsanwalt für seine Tätigkeit erhält, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) festgeschrieben.
Es ist jedoch zulässig, eine andere als die gesetzliche Vergütung vertraglich zu vereinbaren.
Soweit die Vergütung jedoch höher ist als die gesetzliche Vergütung, muss der Auftraggeber die Erklärung schriftlich und getrennt von der Vollmacht abgeben.
Hat der Auftraggeber das Schriftstück nicht selbst verfasst, muss es zusätzlich als Vergütungsvereinbarung ausdrücklich bezeichnet sein.
Doch nicht jede Art und Höhe der Vergütung darf vereinbart werden.
Unzulässig sind:
Vergütungen, die niedriger als die gesetzlich geregelte Höhe sind (gilt nur im gerichtlichen Verfahren, nicht außergerichtlich)
Erfolgshonorare oder Zusatzhonorare, deren Zahlung vom Erfolg des Prozesses abhängig gemacht werden
Vereinbarungen von Vergütungen in unangemessener Höhe
Vereinbarungen von Vergütungen mit einem im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalt
Praxistipp:
Außergerichtlich werden häufig, besonders häufig für die Tätigkeit während des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens, Stunden- oder Tagessätze oder auch Pauschalvergütungen mit dem Rechtsanwalt vereinbart.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Anwaltsvergleich
Gebühren
Gebührenstreitwert
Honorar
Kostenfestsetzungsverfahren
Mandant
Prozesskostenhilfe
Rechtsanwaltsgebühren in bürgerlichen Streitigkeiten
Ratgeber:
Anwaltskosten Teil 1
Anwaltskosten Teil 2
Norm:
§ 4 RVG |
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