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Infodatenbank / Rechtlexikon |
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| Derzeit befinden sich 1.189 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert. |
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| Hundeverordnung |
Hundeverordnung
Hundeverordnungen dienen dem Schutz vor Gefahren durch gefährliche Hunderassen.
Die Regelungskompetenz für den Bereich Sicherheit und Ordnung haben die Länder, der Bereich Tierschutz als solcher ist Sache des Bundes.
Die Gefährlichkeit bestimmter Rassen wird vermutet, wobei verschiedene Stufen der Gefährlichkeit bestehen.
Hunderassen der Stufe Eins gelten unwiderleglich als gefährlich, bei Hunderassen der Stufe Zwei wird die Gefährlichkeit widerleglich vermutet; d.h. die etwaige Ungefährlichkeit des Hundes kann durch einen Nachweis des Halters bestätigt werden.
Sofern nicht schon die Haltung eines Hundes einer bestimmten Rasse gänzlich untersagt ist sehen die meisten Hundeverordnungen der Länder einen Leinen- und Maulkorbzwang für diese Hunde vor.
siehe hierzu auch:
Ratgeber:
Tierhalterhaftung Teil 1
Tierhalterhaftung Teil 2 |
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