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Infodatenbank / Rechtlexikon |
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| Derzeit befinden sich 1.189 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert. |
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| Hypothek |
Hypothek
Die Hypothek dient der Sicherung von Forderungen.
Mit einer Hypothek wird ein Grundstück belastet. Dazu wird eine bestimmte Geldsumme, die aus einer Forderung besteht, aus dem Grundstück gezahlt. Das wird als Belastung des Grundstücks bezeichnet.. Die Zahlung erfolgt an denjenigen, der aus der Forderung berechtigt ist. Im Unterschied zur Grundschuld besteht die Hypothek nur in Höhe der zu sichernden Forderung und hängt in ihrem Bestand von der Forderung ab. Die Geldforderung muss bestimmt sein. Die Forderung kann zukünftig sein oder von einer Bedingung abhängen.
Das belastete Grundstück haftet dinglich, das heißt der Eigentümer des Grundstücks muss die Befriedigung des Gläubigers aus dem Grundstück dulden, und zwar durch Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung des Grundstücks.
Die Hypothek kann bestellt werden als eine Sicherungshypothek oder als eine Verkehrshypothek.
Eine Hypothek entsteht durch Einigung (zwischen dem Forderungsgläubiger und dem Grundstückseigentümer) und Eintragung im Grundbuch. Die Eintragung der Hypothek muss enthalten:
den Namen des Gläubigers
den Betrag der Forderung
die Zinsen.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Grundschuld
Norm:
§ 1113 BGB
§ 1115 BGB
§ 1147 BGB |
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