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Industrie- und Handelskammer (IHK)
Industrie- und Handelskammer (IHK)

Industrie- und Handelskammern (IHK) sind eigenverantwortliche öffentlich-rechtliche Körperschaften; dennoch aber keine Behörden.

Die Industrie- und Handelskammern ist eine Einrichtung der Wirtschaft und Interessenvertreter der gesamten gewerbetreibenden Unternehmen in ihrer Region. Sie vertreten die Interessen der ihnen zugehörigen Gewerbetreibenden und wirken für die Förderung der gewerblichen Wirtschaft.

Aufgaben der Industrie- und Handelskammern sind insbesondere:

Prüfungsabnahme bei der Berufsbildung,
Regelung der Berufsausbildung,
Erlass von Gesellen- und Meisterprüfungsordnungen,
Vereidigung von Sachverständigen,
gutachterliche Tätigkeiten für die staatlichen Verwaltungen und für die Gerichte,
Mitwirkung bei der Bestellung von Handelsrichtern,
Grundversorgung mit notwendigen Wirtschaftsinformationen für die ihnen zugehörigen Unternehmen
Die Mitglieder der regionalen IHK wählen die Vollversammlung als ihr Unternehmerparlament.

Bei der Wahl hat jedes Unternehmen, unabhängig von seiner Größe, gleiches Stimmrecht.
Die Vollversammlung ihrerseits wählt aus ihrer Mitte den Präsidenten und das Präsidium und sie bestellt den Hauptgeschäftsführer.
Vertreten wird eine IHK durch den Präsidenten und den Hauptgeschäftsführer.

Zur IHK gehören gewerbesteuerpflichtige natürliche Personen und Handelsgesellschaften des jeweiligen Bezirks (Zwangsmitgliedschaft).

Praxistipp:
Alle Unternehmen müssen einen Pflichtbeitrag zu ihrer IHK leisten, der an die jeweilige wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Mitglieds gebunden ist.



 
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