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Inkassobüro
Inkassobüro

Unter Inkasso versteht man das Eintreiben fälliger finanzieller Forderungen.

Ein Inkassobüro ist ein Unternehmen, das ausstehende finanzielle Forderungen gegenüber anderen Betrieben oder Privatleuten geltend macht. Gegen eine Provision treibt das Inkassobüro im Namen des Auftraggebers Schulden ein. Der Unterschied zum Gerichtsvollzieher besteht darin, dass dieser erst nach einem gerichtlichen Vollstreckungsurteil tätig wird, das Inkassobüro dagegen bereits davor.

Voraussetzung hierfür ist:

die Erteilung einer entsprechenden Vollmacht
oder die Abtretung der Forderung (Zession).
Wird die ausstehende Forderung abgetreten, tritt das Inkassobüro an die Stelle des ursprünglichen Gläubigers.

Will der Gläubiger Inhaber seiner Forderung bleiben, erteilt er der Inkassostelle lediglich eine Einziehungsermächtigung oder Vollmacht. Als Vertreter handelt das Inkassobüro im Namen des Gläubigers.

Praxistipp:
Ob ein Inkassobüro am Ort zugelassen ist oder nicht, erfährt man von der Geschäftsstelle beim Präsidenten des zuständigen Land- oder Amtsgerichts.



 
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