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Inzahlunggabe/ Fahrzeug
Inzahlunggabe/ Fahrzeug

Mit der Inzahlunggabe kann ein Fahrzeug wirtschaftlich verwertet werden.
In der Praxis geschieht dies oft im Zusammenhang mit dem Kauf eines neuen Kfz, um die Finanzierung zu erleichtern. Im eigentlichen Sinn bedeutet dies, dass der Verkäufer des "neuen" Fahrzeugs das "alte" Fahrzeug dem Käufer abkauft; entweder indem der Kaufpreis des Pkws auf den Preis des Neuwagens angerechnet wird, oder aber indem ein gesonderter Kaufvertrag hinsichtlich beider - also dem "neuen" und dem "alten" Pkw geschlossen wird. Auch in dem letzteren Fall wird der Kaufpreis des neuen Pkws mit dem des alten Pkws verrechnet.

Eine praktisch häufige Konstruktion ist, dass das Altfahrzeug vom Händler nicht abgekauft wird, sondern lediglich an einen Dritten weiterverkauft wird. Der Händler verpflichtet sich dabei, das Altfahrzeug zu einem festen Preis zu verkaufen, der gegenüber dem Preis des Neufahrzeuges angerechnet wird. Dies nennt man dann einen Agenturvertrag. Das Risiko, eine geringere Summe zu erzielen, liegt dabei beim Verkäufer des Neuwagens. Er ist hingegen aber auch im Vorteil, wenn sich ein höherer Preis erzielen läßt.

Praxistipp:
Vorsicht! Falls der Käufer des Neuwagens wegen eines Mangels am Neuwagen von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch macht, ist er allerdings auch verpflichtet, das in Zahlung gegebene Fahrzeug wieder zurückzunehmen.

siehe hierzu auch:

Lexikon:

Kaufvertrag
Kfz-Leasing


 
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