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Jagdschein
Jagdschein

Wer die Jagd ausüben will, muss einen Jagdschein besitzen.

Er berechtigt zur Ausübung der Jagd im Bundesgebiet und zum Erwerb von Jagdwaffen. Neben dem Jagdschein ist für die Ausübung der Jagd noch die Zustimmung des jeweiligen Revierinhabers notwendig.

Nichtdeutsche Jagdscheine berechtigen weder zur Jagdausübung im Bundesgebiet noch zum Waffenerwerb.

Die jagdrechtliche Zuverlässigkeit wird vom zuständigen Amt geprüft. Der Jagdschein ist zu versagen oder kann versagt werden, wenn die Person die erforderliche jagdrechtliche Zuverlässigkeit nicht besitzt. Beispiele dafür sind:

missbräuchlicher Umgang mit Waffen und Munition,
Verurteilung wegen eines Verbrechens etc.
Praxistipp:
Außerdem bedarf es einer Jagdhaftpflichtversicherung. Sie wird im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang von allen großen Versicherungsgesellschaften angeboten und muss bei der Beantragung des Jagdscheines vom Antragsteller nachgewiesen werden.



 
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