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Infodatenbank / Rechtlexikon |
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| Derzeit befinden sich 1.189 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert. |
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| Justizvollzugsanstalt (JVA) |
Justizvollzugsanstalt (JVA)
Strafvollzugsbehörden, in denen die Freiheitsstrafen und die Unterbringung in Sicherungsverwahrung vollzogen werden.
Des Weiteren sind sie für Untersuchungshaft, Ordnungshaft, Zwangshaft und Erzwingungshaft zuständig.
Die Justizvollzugsanstalten (kurz: JVA) sind Anstalten der Landesjustizverwaltungen.
Regeln zur Unterbringung der Gefangenen gibt das Strafvollzugsgesetz (StVollzG) vor, beispielsweise:
Die Sicherungsverwahrung findet getrennt vom Vollzug der Freiheitsstrafen statt.
Frauen werden grundsätzlich getrennt von Männern untergebracht.
Jugendliche werden in speziellen Jugendhaftanstalten untergebracht.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Freiheitsstrafe
Sicherungsverwahrung
Strafvollstreckungskammern
Strafvollzugsgesetz (StVollzG)
Untersuchungshaft
Norm:
§ 139 StVollzG |
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