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Justizvollzugsanstalt (JVA)
Justizvollzugsanstalt (JVA)

Strafvollzugsbehörden, in denen die Freiheitsstrafen und die Unterbringung in Sicherungsverwahrung vollzogen werden.

Des Weiteren sind sie für Untersuchungshaft, Ordnungshaft, Zwangshaft und Erzwingungshaft zuständig.

Die Justizvollzugsanstalten (kurz: JVA) sind Anstalten der Landesjustizverwaltungen.

Regeln zur Unterbringung der Gefangenen gibt das Strafvollzugsgesetz (StVollzG) vor, beispielsweise:

Die Sicherungsverwahrung findet getrennt vom Vollzug der Freiheitsstrafen statt.
Frauen werden grundsätzlich getrennt von Männern untergebracht.
Jugendliche werden in speziellen Jugendhaftanstalten untergebracht.

siehe hierzu auch:

Lexikon:

Freiheitsstrafe
Sicherungsverwahrung
Strafvollstreckungskammern
Strafvollzugsgesetz (StVollzG)
Untersuchungshaft

Norm:

§ 139 StVollzG


 
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