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Kapitalgesellschaft
Kapitalgesellschaft

Gesellschaft, bei der die Mitgliedschaft auf die reine Kapitalbeteiligung und nicht auf die persönliche Mitarbeit der Gesellschafter zugeschnitten ist.

Kapitalgesellschaften sind die:

Aktiengesellschaft (AG),
Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Erst mit ihrer Eintragung im Handelsregister entsteht eine Kapitalgesellschaft.

Für die Zeit vor der Eintragung werden - je nach Gründungsstadium - Vorgesellschaften oder Vorgründungsgesellschaften unterschieden.

Merkmale einer Kapitalgesellschaft sind:

Ihre Anteile können grundsätzlich frei veräußert und vererbt werden.
Die Gesellschafter haften nicht persönlich.
Sie ist als juristische Person rechtsfähig.
Sie gelten als Handelsgesellschaften (§ 3 Absatz 1 AktG, § 13 Absatz 3 GmbHG).
Sie unterliegt der Körperschaftssteuer.
siehe hierzu auch:

Lexikon:

Aktiengesellschaft (AG)
Einmanngesellschaft
Firma
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Gesellschaftsrecht
Handelsrecht
Juristische Person
Kaufmann
Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)
Körperschaft
Personengesellschaft
Rechtsfähigkeit
Vorgesellschaft
Vorgesellschaft/ unechte
Vorgründungsgesellschaft

Ratgeber:

Wahl der Unternehmensform

Norm:

§ 264 HGB


 
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