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Kartellrecht
Kartellrecht

Gesamtheit der gesetzlichen Bestimmungen, in denen die Zulässigkeit und das Vorgehen gegenüber Kartellen geregelt sind.

Das Kartellrecht ist Teil des zivilrechtlichen Wettbewerbsrechts.

Im bundesdeutschen Recht findet sind das Kartellrecht in dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).

Danach besteht ein grundsätzliches Kartellverbot: Vereinbarungen zwischen Unternehmen sind unwirksam, wenn sie den Wettbewerb bei der Herstellung oder dem Handel von Waren oder Dienstleistungen beinträchtigen können (§ 1 GWB). Ausnahmen sind in den Paragrafen 2 bis 8 GWB geregelt.

Kartellrechtliche Vorschriften finden sich daneben verstärkt auch auf europäischer Ebene. Zentrale Vorschriften bilden die Artikel 81 bis 86 (ex Art. 85 bis 90) des Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EGV).

siehe hierzu auch:

Lexikon:

Behinderungs- und Diskriminierungsverbot
Boykottverbot
Europäische Gemeinschaft
Fusionskontrolle
Kartell
Kartellbehörden
Kartellverbot
Marktbeherrschende Stellung
Mittelstandsempfehlungen
Unternehmen
Wettbewerb
Wettbewerbsbeschränkungen/ horizontale
Wettbewerbsbeschränkungen/ vertikale
Wettbewerbsrecht
Zivilrecht

Norm:

§ 1 GWB
Art. 81 EGV


 
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