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Klauselerinnerung
Klauselerinnerung

Die Klauselerinnerung ist ein Rechtsbehelf im Zwangsvollstreckungsverfahren, mit welchem der Schuldner mit formellen und materiellen Einwendungen gegen die Erteilung einer Vollstreckungsklausel vorgehen kann.

Voraussetzungen:

sachlich und örtlich ausschließlich zuständig ist das Gericht, dessen Geschäftsstelle die Vollstreckungsklausel erteilt hat,
eine Frist ist nicht zu wahren,
die Erinnerung ist schriftlich zu erheben,
Vorliegen eines Rechtsschutzbedürfnisses (liegt vor, wenn eine Klausel erteilt ist).
Die Erinnerung hat Aussicht auf Erfolg, wenn die Vollstreckungsklausel aus formellen oder materiellen Gründen nicht hätte erteilt werden dürfen.

siehe hierzu auch:

Lexikon:

Zwangsvollstreckung

Norm:

§ 732 ZPO


 
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