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Krankengeld
Krankengeld

Krankengeld wird unter bestimmten Voraussetzungen von der gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt.

Das Krankengeld ist geringer als die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Es beträgt in der Regel 80 % des durchschnittlichen Entgeltes.

Anspruch auf Krankengeld hat:

wer mit Anspruch auf Krankengeld versichert ist,
arbeitsunfähig ist
und keine oder nicht mehr Entgeltfortzahlung (grundsätzlich nach 6 Wochen) erhält.
Die Leistungsdauer ist wegen derselben Krankheit auf 78 Wochen innerhalb von drei Jahren beschränkt.



 
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