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Infodatenbank / Rechtlexikon

Derzeit befinden sich 1.189 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert.
 
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Langzeiterkrankung eines Arbeitnehmers
Langzeiterkrankung eines Arbeitnehmers

Über einen längeren Zeitraum andauernde Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers.

Die Kündigung eines langzeiterkrankten Arbeitnehmers ist nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig:

Hinsichtlich der Wiedereinsetzbarkeit des Arbeitnehmers muss eine ärztlich attestierte negative Zukunftsprognose vorliegen.
Es muss eine erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher oder wirtschaftlicher Belange des Arbeitgebers gegeben sein (dies kann in Störungen des Betriebsablaufes oder in wirtschaftlichen Belastungen mit Lohnfortzahlungskosten liegen) und
eine Abwägung der Interessen des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers muss ergeben, dass dem Arbeitgeber die Beeinträchtigung nicht mehr zuzumuten ist.
Der Arbeitgeber kann das Arbeitsverhältnis wegen langandauernder Krankheit des Arbeitnehmers grundsätzlich nicht kündigen, wenn Überbrückungsmaßnahmen möglich sind. Mögliche Überbrückungsmaßnahmen sind beispielsweise:

Neueinstellung einer Aushilfskraft,
Durchführung von Über- oder Mehrarbeit,
personelle Umorganisation.
siehe hierzu auch:

Lexikon:

Krankengeld
Kündigung
Kündigungsschutz

Ratgeber:

Kündigung Teil 1
Kündigung Teil 2
Kündigungsschutzklage


 
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