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Lebensbedarf
Lebensbedarf

Lebensbedarf ist alles, was benötigt wird, um angemessen leben zu können.

Der Lebensbedarf umfasst alle elementaren Lebensbedürfnisse, wie beispielsweise:

Wohnung,
Ernährung,
Kleidung und
Freizeit.
Zum Lebensbedarf einer Familie gehört alles, was nach den Lebensverhältnisses der Ehegatten erforderlich ist, um die Kosten des Haushalts zu bestreiten und die persönlichen Bedürfnisse zu befriedigen.

Das Maß des Unterhalts bestimmt sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen. Darunter wird das Einkommen verstanden, das den Ehegatten während der Ehezeit zur Verfügung stand. Grundsätzlich hat der Unterhaltsberechtigte Anspruch auf höchstens die Hälfte des Geldes, welches den Ehegatten während der Ehe zur Verfügung stand. Das den Eheleuten zugeflossene Einkommen wird unterhaltsrechtlich jedoch nur berücksichtigt werden, wenn es prägend war (nicht prägend ist ein Einkommen, wenn es auf einer unerwarteten Entwicklung beruht).

siehe hierzu auch:

Lexikon:

Unterhalt/ nachehelicher
Trennungsunterhalt
Vorsorgeunterhalt

Norm:

§ 1578 BGB


 
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