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Infodatenbank / Rechtlexikon |
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| Derzeit befinden sich 1.189 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert. |
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| Lebensversicherung |
Lebensversicherung
Die Lebensversicherung ist eine Personenversicherung, die nach einer festgelegten Zeitspanne oder bei Tod der versicherten Person als einmalige Zahlung oder als laufende Rentenzahlung ausgezahlt wird.
Sie kann auf die Person des Versicherungsnehmers oder eines Dritten mit dessen schriftlicher Einwilligung genommen werden.
Hauptfälle:
Die Überlebensversicherung:
Die Versicherungssumme ist fällig bei Erreichen eines bestimmten Lebensalters.
Die Todesfallversicherung:
Die Versicherungssumme ist fällig beim Tod des Versicherungsnehmers.
Die Versicherungssumme gehört als selbständig entstehender Anspruch nicht zum Nachlass.
In der Praxis wird meist eine Kombination aus obenstehenden Lebensversicherungstypen vereinbart, z.B. Fälligkeit mit dem Tod, spätestens aber mit Erreichen des 60. Lebensjahrs.
Bei der Bestimmung eines Bezugsberechtigten handelt es sich in der Regel um einen Vertrag zugunsten Dritter.
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