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Legislative
Legislative

Die Legislative ist die gesetzgebende Gewalt im Staat.

Sie ist neben der Exekutiven (ausführende Gewalt) und der Judikativen (Rechtsprechung) die dritte staatliche Gewalt. Zur Legislative gehören insbesondere:

der Bundestag,
der Bundesrat,
die Landtage und
die jeweiligen Regierungen.
siehe hierzu auch:

Lexikon:

Exekutive
Judikative

Norm:

Art. 20 GG


 
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