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Maastrichter Vertrag
Maastrichter Vertrag

Synonym für den Vertrag über die Europäische Union (EUV).


Der Vertrag trägt den Namen der Stadt Maastricht, weil ihn die damals 12 Mitgliedsstaaten in der Hauptstadt der niederländischen Provinz im Dezember 2001 aushandelten und am 7. Februar 1992 unterzeichneten.

Er trat am 1. November 1993 in Kraft.

Der Bundestag nahm den Vertrag mit großer Mehrheit und der Bundesrat einstimmig an.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Vereinbarkeit des Vertrages mit dem Grundgesetz bejaht.

Die auf dem EU-Gipfel von Maastricht getroffenen Vereinbarungen umfassen neben dem eigentlichen EU-Vertrag bedeutende Ergänzungen zum Vertrag über die Europäische Gemeinschaft.


Wichtigste Bestimmungen des Maastrichter Vertrages sind:

Ausweitung der Gemeinschaftskompetenzen im Gesundheitswesen
Ausweitung der Gemeinschaftskompetenzen im Verbraucherschutz und der Industriepolitik
Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten im Bereich Justiz und Inneres
Beginn einer gemeinsamen europäischen Verteidigungspolitik
Einführung der Wirtschafts- und Währungsunion (Euro)
aktives und passives Kommunalwahlrecht für EG-Bürger
siehe hierzu auch:

Lexikon:

Europäische Union
Grundfreiheiten der Europäischen Gemeinschaft (EG)

Norm:

Art. 1 EUV


 
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