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Mangelschaden
Mangelschaden

Mangelschaden ist der Schaden, den der Käufer dadurch erleidet, dass die Sache infolge des Mangels nicht den erwarteten Wert hat.

Mögliche Sachmängel sind:

Abweichung der tatsächlichen von der vereinbarten Beschaffenheit,
fehlende Eignung der Sache zum vorausgesetzten Gebrauch,
Abweichung von Werbeangaben,
fehlerhafte Montage,
fehlerhafte Montageanleitung,
Lieferung einer anderen Sache als vereinbart,
Lieferung einer zu kleinen Menge.
Liegt ein Sachmangel vor, so stehen dem Käufer grundsätzlich folgende Ansprüche zu:

Nacherbesserung oder Lieferung einer Ersatzsache,
Rücktritt (bei fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist),
Minderung (bei fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist),
Schadensersatz (bei fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist und Verschulden).
siehe hierzu auch:
Lexikon:

Kaufvertrag
Mangelfolgeschaden
Schadensersatzpflicht im Schuldrecht

Ratgeber:

Verbraucherrecht Teil 1
Verbraucherrecht Teil 2

Norm:

§ 280 BGB
§ 281 BGB


 
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