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Infodatenbank / Rechtlexikon |
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| Derzeit befinden sich 1.189 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert. |
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| Mediation |
Mediation
(Englisch: Vermittlung) Form zur außergerichtlichen Lösung von Konflikten.
Sie wird teilweise auch als Streitschlichtung bezeichnet.
Anders als der Schiedsrichter einer Schiedsstelle "moderiert" der Mediator (Vermittler) nur die selbstverantwortliche und freiwillige Konfliktlösung zwischen den Parteien. Dabei bedient er sich eines besonderen, in Teilschritten untergliederten Kommuniaktionsschemas. Er bleibt stets neutral, mischt sich nicht in den Konflikt ein und unterbreitet keinerlei Lösungsvorschläge; allenfalls gibt er Denkansätze. Die Konfliktparteien bestimmen selbst, über welche Themen sie sprechen möchten und welche Probleme sie regeln wollen. Der Mediator hat keinerlei Entscheidungsbefugnis.
Aus der Mediation ergibt sich nicht nur der Vorteil der gütlichen und friedlichen Einigung, Anwalts- und Verfahrenskosten können meist auch verringert werden.
In Deutschland steht die Mediation als außergerichtliche Konfliktlösung noch am Anfang.
In anderen Ländern, etwa Australien, ist sie dagegen schwerwiegender und unabdingbarer Bestandteil des Rechtssystems.
Vor allem in Ehe- und Lebenspartnerschaftssachen, bei innerfamiliären Problemen und Nachbarschaftsstreitigkeiten wird immer häufiger versucht, mit Hilfe eines Mediators eine Einigung zu erzielen.
Für die Ausbildung zum Mediator gibt es keine einheitlichen Regelungen. Zumeist private Bildungseinrichtungen bieten Lehrgänge mit Abschluss als Wirtschaftsmediator oder Familienmediator an. Voraussetzung ist ein abgeschlossenes juristisches, psychologisches oder sozialpädagogisches Studium mit entsprechender praktischer Erfahrung. Eine staatlich anerkannte Prüfung gibt es (noch) nicht. In der Regel entsprechen aber die Ausbildungen der anerkannten Institute den europäischen Richtlinien.
Immer mehr Rechtsanwälte lassen sich als Mediator ausbilden.
Wird der Anwalt als Mediator tätig, besteht für die Höhe seiner Vergütung keine gesetzliche Vorgabe. Vielmehr soll er laut Gesetz seine Vergütung frei mit dem Mandanten vereinbaren (§ 34 Satz 1 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, RVG).
Praxistipp:
Ausbildung und kostenlose Vermittlung von Mediatoren übernimmt beispielsweise die Bundes-Arbeitsgemeinschaft für Familien-Mediation (BAFM) in Berlin, die im Internet unter www.bafm-mediation.de zu finden ist.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Honorarvereinbarung beim Rechtsanwalt
Schiedsgerichtliches Verfahren
Ratgeber:
Schlichtungsstellen und Schiedsgerichte
Norm:
§ 34 RVG |
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