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Menschenwürde
Menschenwürde

Die Würde des Menschen unantastbar.

Die Menschenwürde ist:

der Eigenwert,
die Eigenständigkeit,
die Wesenheit und
die Natur des Menschen schlechthin.
Ein Eingriff in die Würde des Menschen liegt grundsätzlich vor, wenn der Mensch zum bloßen Objekt im Staat gemacht wird, wenn also die sittliche Persönlichkeit und der soziale Achtungsanspruch des Menschen missachtet wird.

Auf Grund der Menschenwürde muss eine menschenwürdige Existenz durch die Sicherung eines individuellen und sozialen Lebens gewährleistet werden. Zahlreiche Normen des Grundgesetzes konkretisieren die Bereiche der Gefährdung der Menschenwürde (z.B. das Recht auf Leben, die Informationsfreiheit und die Glaubensfreiheit). Aber auch die verfahrensrechtlichen Grundsätze wie das Schuldprinzip oder das Verbot der Verdachtsstrafe sind in dem Grundsatz der Menschenwürde verankert.

siehe hierzu auch:

Norm:

Art. 1 GG


 
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