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Infodatenbank / Rechtlexikon |
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| Derzeit befinden sich 1.189 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert. |
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| Minderjährigenhaftungsbeschränkung |
Minderjährigenhaftungsbeschränkung
Nach der Minderjährigenhaftungsbeschränkung haftet ein Kind bei Eintritt in die Volljährigkeit für Verbindlichkeiten, die während der Minderjährigkeit eingegangen wurden, nur mit dem Vermögen, das bei Eintritt der Volljährigkeit vorhanden ist.
Von der Haftungsbeschränkung erfasst werden:
Verbindlichkeiten, die die Eltern oder sonstige vertretungsberechtigte Personen mit Wirkung für das Kind aufgenommen haben.
Verbindlichkeiten, die der Minderjährige geerbt hat.
Dagegen nicht erfasst sind:
Verbindlichkeiten aus dem selbständigen Betrieb eines genehmigten Erwerbsgeschäftes des Kindes.
Verbindlichkeiten aus Rechtsgeschäften für persönliche Bedürfnisse (z.B. Fahrschule).
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Aufsichtspflicht/ Eltern
Deliktsfähigkeit
Haftung für Kinder
Haftung von Kindern |
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